Betriebsrat darf das Firmenprofil auf Facebook mitbestimmen

Firmenprofil: Betriebsrat muss gehört werden
Ein Firmenprofil auf Facebook dient in der Regel Marketingzwecken. Der Betriebsrat hat darauf keinen Einfluss, weil es nicht in sein Aufgabenfeld fällt. Bis jetzt. Denn nun hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Karten in dieser Hinsicht neu gemischt und der Arbeitnehmervertretung ein Mitspracherecht eingeräumt (Az.: 1 ABR 7/15).
Das gilt zwar nicht für den Facebook-Auftritt generell, aber für einen wichtigen Teilbereich: die Kommentarfunktion. Und zwar dann, wenn Nutzer sich damit über konkrete Mitarbeiter äußern können.
Urteil nach allen Instanzen
Diese Entscheidung brachte der Konzernbetriebsrat eines Blutspendedienstes in Nordrhein-Westfalen ins Rollen. Der hatte sein Firmenprofil auf Facebook mit einer Kommentarfunktion ausgestattet. Eines Tages ging darüber negative Kritik an zwei Mitarbeitern ein. Daraufhin forderte der Betriebsrat, diese Einträge zu löschen, da sie eine eindeutige Identifizierung der betreffenden Kollegen zuließen. Deshalb sah er das als technische Verhaltens- und Leistungskontrolle an. Und die unterliegt der Mitbestimmung. Der Betriebsrat war allerdings nicht zur Einführung der Kommentarfunktion gehört worden und brachte die Angelegenheit vor Gericht – durch alle Instanzen.
Mitreden nur bei der Kommentarfunktion
Am Ende folgte das Bundesarbeitsgericht der Ansicht der Arbeitnehmervertreter und gewährte ihnen ein Mitspracherecht. Allerdings nicht beim gesamten Firmenprofil auf Facebook, sondern lediglich für die Kommentarfunktion.
Diese muss der Blutspendedienst nun abschalten. Bevor er sie wieder aktivieren darf, hat er sich mit dem Konzernbetriebsrat auf eine neue Umsetzung zu einigen.
Weiterführende Links:
- Sie posten und posten, doch Ihre Facebookseite kommt nicht richtig in Schwung? Dann sollten Sie ihre Reichweite erhöhen.
- Ziehen Sie an einem Strang mit dem Betriebsrat, so hat das für alle Seiten Vorteile. Stellen Sie sich klug dabei an, dann gewinnen Sie die Arbeitnehmervertretung als Verbündeten.