Mit der Fußball-WM Kunden begeistern

An kommerziellen Angeboten will die FIFA mitverdienen
Ganz Deutschland fiebert mit, wenn die Mannschaften in Russland auf dem Platz stehen und um die Weltmeisterschaft kämpfen. Wer dann seine Kunden und Angestellten mit einer besonderen Aktion erfreuen möchte, sollte vorher genau prüfen, ob diese erlaubt ist.
Zum Beispiel einfach so ein T-Shirt oder Gadgets mit dem Logo der Weltmeisterschaft bedrucken und verkaufen? Oder spontan ein Public Viewing veranstalten und mit dem Eintritt die Einnahmen aufbessern?
So etwas kann richtig teuer werden. Denn die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) hat sich rund um das Produkt Fußball-WM eine Vielzahl an Rechten gesichert. Diverse Bezeichnungen, Markenzeichen und Grafiken dürfen Unternehmen deshalb nur mit vorher erteilter Lizenz des Weltfußballverbands verwenden.
Bei Veranstaltungen kommt es darauf an, ob sie kommerziell angelegt sind oder nicht. Macht eine Firma beispielsweise Gewinn mit direkten oder indirekten Eintrittsgeldern zum Public Viewing, will die FIFA in der Regel auch etwas daran verdienen.
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Deshalb müssen Unternehmen ein solches Event anmelden und dafür eine Lizenz anfordern. Ausgenommen von dieser Pflicht sind laut Angaben der FIFA jedoch Clubs, Bars und Pubs, wenn sie die WM nur zeigen, aber nicht zusätzlich kommerziell nutzen, wie etwa durch das Verlangen von Eintrittsgeldern.

Frei von der Genehmigungspflicht sind grundsätzlich auch Veranstaltungen ohne gewerblichen Hintergrund. Stellt der Chef etwa nur einen Fernseher oder eine Leinwand auf, um mit Kunden und Mitarbeitern in gemütlicher Runde die Spiele zu sehen, braucht er im Normalfall nichts an die FIFA zu zahlen. Aber: Ab einer Anzahl von 5.000 Teilnehmern ist auch diese Art von Vorstellungen bei der FIFA meldepflichtig.
Die genauen Bestimmungen der FIFA zu WM-Veranstaltungen finden sich in diesem PDF-Dokument (auf Englisch). Beim Public Viewing hat neben dem Weltfußballverband aber auch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ein Auge auf dem Bildschirm. Und ein Ohr an den Lautsprechern.
GEMA nicht vergessen: Public Viewing kann kosten
Die GEMA ist nämlich zuständig für die Rechte an den Liedern und journalistischen Beiträgen, die während der Fußball-WM über die Leinwand flimmern. Wer ein Public Viewing veranstaltet, sollte bei dieser Autorengesellschaft unbedingt die passende Lizenz für das aufgestellte Gerät beantragen – sofern diese nicht sowieso schon vorhanden ist. Damit Unternehmen ihr Public Viewing einfach einordnen können, hat die GEMA grundsätzlich drei Modelle zu bieten:
Mit bereits installiertem Fernseher: Kunden oder Gäste sehen die Fußball-WM über ein TV-Gerät, für das das Unternehmen bereits seit längerer Zeit eine Lizenz der GEMA hat. In diesem Fall kommen während der WM keine weiteren Kosten auf die Veranstalter zu. Wird das Spektakel allerdings als eigenes Event beworben, ein gesondertes Rahmenprogramm für das Turnier aufgestellt oder Eintritt verlangt, braucht es hierfür eine gesonderte Erlaubnis.
Event ohne Veranstaltungscharakter: Hier stellen Unternehmen den Fernseher ausschließlich für die Zeit der Fußball-WM auf. Dabei laufen lediglich die Spiele und es gibt keine Vermarktung oder zu zahlenden Eintritt für die Übertragung. Für diese Variante erhebt die GEMA für die gesamte WM eine Gebühr von 99,58 Euro netto bei einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern, 199,17 Euro bei bis zu 400 Quadratmetern. Einzelne Spiele können bereits ab 34,38 Euro netto lizenziert werden.
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Kommerzielles Public Viewing: Sobald die Besucher für die Veranstaltung zahlen, wie etwa durch Eintrittsgelder oder den Kauf von Essen am integrierten Imbissstand, wertet die GEMA dies als geschäftliches Event. Dieses muss einzeln abgerechnet werden, eine Lizenz kostet auch hier ab 34,38 Euro netto.